GOLFassec Golfversicherung – Optimaler Schutz für Golfer

Golfversicherung
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GOLFassec bietet spezielle Golfversicherungen an. Inhaber Daniel Treskow ist passionierter Golfer und hat sich nach dem Jura-Studium mit seinem Unternehmen auf Versicherungen spezialisiert. Im Interview beantwortet er unsere Fragen dazu.

GOLFASSEC – Versicherung für Golfer

Was genau versichert eure Golfversicherung?

Wir versichern die gesamte Golfausrüstung inklusive des Zubehörs (wie z.B. Trolleys, Entfernungsmesser, Kleidung, Bälle, Handtücher etc.) gegen Verlust, durch Schäden und insbesondere auch gegen einfachen Diebstahl – nicht nur im Golfclub. Der Versicherungsschutz gilt überall wo Du mit deiner Ausrüstung unterwegs bist. Natürlich auch auf Reisen – der Golfurlaub-Traum soll ja nicht als Golfausrüstungs-Alptraum enden. Anders als bei den meisten Reiseversicherungen sind Transportschäden bei uns unproblematisch mitversichert. Die üblichen Obliegenheiten gibt es bei uns gerade nicht. Außerdem übernimmt unsere Golfversicherung auch die Kosten für die Runde im Clubhaus nach einem Hole-In-One in einem offiziellen Turnier – je nach Tarif in Höhe von 500 bis 1.500 Euro.

Und wenn ich schon eine Hausratversicherung abgeschlossen habe…?

Deine Hausratversicherung wird im Fall des Verlustes der Golfausrüstung mit größter Wahrscheinlichkeit für den Schaden nicht aufkommen. Viele Hausratsversicherungen haben einen generellen Leistungsausschluss für Sportgeräte oder leisten nur mit sehr eingeschränkten Versicherungssummen. Wenn sie doch versichert sind, greift die Hausratversicherung bei einem Diebstahl oftmals nur, wenn zum Zwecke des Diebstahls eingebrochen wurde. Da Caddyhallen im Allgemeinen aber offen stehen, muss der Dieb keinen Einbruch durchführen, um Golfausrüstungen zu entwenden. Wir versichern Diebstahl des gesamten Golfbags samt Trolley vor dem Clubhaus, Diebstahl der Ausrüstung in der Caddy-Halle, Entwendung des Golf-Lasers oder anderen teuren Equipments aus dem Golfbag sowie den Einbruch ins KFZ mit Entwendung der Golftasche.

In welchem Fall greift der Versicherungsschutz und in welcher Höhe?

Da es sich um eine Allgefahrendeckung handelt – nahezu immer! Versicherungen leisten normalerweise nur dann, wenn die versicherte Gefahr eingetreten ist. Wenn die Gefahr beispielsweise „Einbruchdiebstahl“ lautet, muss etwas entwendet und dazu muss etwas aufgebrochen worden sein. Wenn nichts gewaltsam geöffnet wurde, liegt nur ein „einfacher Diebstahl“ vor, welcher bei „Einbruchdiebstahl“ nicht abgedeckt ist. Bei unserer Allgefahrendeckung zählen solche Feinheiten nicht: Ist die Ausrüstung zerstört, beschädigt, verloren gegangen, ganz egal aus welchem Grund, greift der Versicherungsschutz – ohne eine Selbstbeteiligung. Natürlich müssen auch wir ein paar Einschränkungen vornehmen, so ist die vorsätzliche Beschädigung der Ausrüstung selbstverständlich nicht versichert, wie auch z.B. der normale Verschleiß. Sämtliche Ausschlüsse sind transparent und abschließend in den Bedingungen geregelt. Die kleinstmögliche Versicherungssumme für die Ausrüstung sind 3.000 EUR Neuwertentschädigung. Die Kosten sind von der Auswahl der Versicherungssumme abhängig und gehen los bei 90 Euro pro Jahr. Pro Haushalt ist übrigens nur eine Versicherung erforderlich.

Mehr Informationen: golfassec.com

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